Aktiv für Lehe

Die Erhaltungssatzung Goethequartier

Das Goethequartier hat eine Erhaltungssatzung bekommen!

Seit dem 1. Dezember 2025 gibt es eine Erhaltungssatzung für das Goethequartier und weitere Gebäude im Umfeld der Hafenstraße. Insgesamt betrifft dies rund 600 Häuser an etwa 20 Straßen. Das insgesamt 57 Hektar große Areal reicht von der Einmündung der Pestalozzistraße in die Hafenstraße im Süden bis hin zur Rickmersstraße und der Batteriestraße im Norden.

Federführend bei der Ausarbeitung der Satzung war das Stadtplanungsamt der Stadt Bremerhaven. Den Sachbearbeiter, Felix Liebig, haben wir gefragt, warum die Stadt diesen Weg gegangen ist, und welchen Nutzen die Satzung für die Bewohner und Investoren im Quartier bringt.

Herr Liebig, welche Ziele werden mit dieser Erhaltungssatzung verfolgt?

Die Gebäude des Goethequartiers sind im hohen Maße im Originalzustand erhalten und prägen das Erscheinungsbild des gesamten Quartiers, und die Straßenräume zwischen den Baublöcken. Die städtebauliche Gestaltung unterliegt der besonderen Schutzbedürftigkeit. Deshalb wird für diesen Bereich eine Regelung hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts für Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen getroffen.

Das ist ein großes Vorhaben, bei dem es auch auf zahlreiche Details ankommt. Wie sind Sie da vorgegangen?

      Vom Aufstellungsbeschluss über die öffentliche Beteiligung und Auslegung bis zum oben genannten Beschluss war es für die Erhaltungssatzung ein relativ langer Weg von sechs Jahren. Das gilt vor allem für die Menschen im Stadtplanungsamt und dem mit der Planung beauftragten Büro – und natürlich für die Geduld der interessierten Zivilgesellschaft. Kosten hat die Satzung lediglich bei der Fachplanung verursacht. Diese Aufgabe wurde im Rahmen der Vergabe an das Büro claussen seggelke Stadtplaner aus Hamburg übertragen.     

Jetzt liegt die Satzung vor. Welche Bedeutung hat sie für die Menschen im Quartier und dort engagierte Investoren?

Den Bewohnern kommen der Schutz und die Wahrung des städtebaulich und architektonisch gewachsenen Ortsbildes mit einem hohen Identifikationspotenzial zugute. Zugleich kennen Menschen mit Eigentum oder Investitionen im Quartier die Erwartungen im Umgang mit der Außenhaut ihrer Objekte. Zudem wird der Austausch und die Abstimmung von Maßnahmen mit der Verwaltung erleichtert. Arbeiten an Fassade, Farbe, Dach, Türen, Vorgärten, Ladenfronten, Markisen oder Werbeanlagen der Gebäude sind nun genehmigungspflichtig. Das schafft auch Sicherheit für die Genehmigungsanforderungen und ist eine solide Grundlage für den aktiven Dialog mit interessierten Investoren auf dem Weg zum fertigen Objekt, einschließlich der Erörterung der rechtlichen, finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen eines Vorhabens.

Welche Perspektiven eröffnet die Erhaltungssatzung für Bestandsimmobilien?

Auch die noch nicht den Erwartungen entsprechenden Bestandsimmobilien können von der Satzung profitieren. Beispielsweise beraten wir bei Baugesuchen und der Bescheidung von Bauanträgen Interessenten und zeigen ihnen Wege zur Anwendung der in der Erhaltungssatzung beschriebenen Gestaltungsmerkmale auf. Auch ungünstige Objekte können dabei vom „Mauerblümchen“ zur „Perle des Quartiers“ aufgewertet werden. Dass davon Eigentümer und die Menschen im Quartier zugleich profitieren, zeigt das Beispiel der Goethestraße 60. Dieses Objekt war ursprünglich bereits dem Abriss zugeschrieben, ehe es jetzt zeitgemäß und historisch sensibel saniert wurde.

Wie fügt sich die Satzung in den Gesamtkontext der Planung für das Quartier ein?

Die Erhaltungssatzung ist Teil einer integrierten, langfristigen und nachhaltigen Planung im Quartier. Entsprechend ist sie mit den einschlägigen Förderinstrumenten wie Städtebauförderung und energetische Sanierung eng verzahnt. Zugleich legen wir Wert auf eine umfassende Kommunikation, wie beispielsweise in der Stadtteilkonferenz, oder mit der Eigentümerstandortgemeinschaft und der Quartiersmeisterei Lehe, damit dies auch künftig gewährleistet ist und transparente Rahmenbedingungen für die Immobilien im Quartier bestehen.

Vielen Dank für die Informationen, Herr Liebig. Die Grundlagenarbeit ist also getan. Fortan kommt es auf die Umsetzung an. Haben Sie da noch einen Tipp für unsere Leser?

Ja, gern. Wenn Sie Fragen zur Erhaltungssatzung haben oder Baumaßnahmen planen, wollen wir Sie dabei unterstützen. https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/stadtplanungsamt/erhaltungssatzung-goethequartier-einschliesslich-hafenstrasse.173168.html

(Das Interview führte Hans-Hermann Mindermann)

Text und Interview Hans-Hermann Mindermann

Fotos Lehe Media Markus Büchele

Eine Antwort schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert